ABGS
Präambel
Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) besteht darin, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel L. 441-6 des Handelsgesetzbuchs die jeweiligen Verpflichtungen von NEOLIFE® und seiner Kunden festzulegen. (im Folgenden „Kunde“ oder „Kunden“) im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten (im Folgenden „Produkt“ oder „Produkte“) durch NEOLIFE®.
Artikel 1 – Anwendung – Widerspruch gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese AGBs treten am 29. März 2019 in Kraft. Sie werden systematisch auf Anfrage an jeden Kunden gesendet oder zugestellt, damit er seine Bestellung aufgeben kann.
Folglich impliziert die Tatsache, dass eine Bestellung aufgegeben wird, die vollständige und vorbehaltlose Annahme des Kunden zu diesen AGBs, unter Ausschluss aller anderen von NEOLIFE® herausgegebenen Dokumente wie Prospekte, Kataloge, die nur einen indikativen Wert haben.
Außer der formellen schriftlichen Annahme von NEOLIFE® kann keine besondere Bedingung Vorrang vor den AGB haben. Jede vom Kunden auferlegte gegenteilige Bedingung ist daher mangels ausdrücklicher Annahme gegen NEOLIFE® nicht durchsetzbar, unabhängig davon, wann sie ihm zur Kenntnis gebracht wurde.
Die Tatsache, dass NEOLIFE® zu einem bestimmten Zeitpunkt eine dieser AGBs nicht in Anspruch nimmt, kann nicht als Verzicht auf die spätere Inanspruchnahme einer dieser Bedingungen interpretiert werden.
Artikel 2 – Angebote
NEOLIFE® behält sich das Recht vor, wesentliche Änderungen an seinen Angeboten vorzunehmen, die im Rahmen der Herstellung der Produkte erfolgen.
NEOLIFE® behält sich unter anderem das Recht vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen, die es für seine Produkte als nützlich erachtet, und ohne Verpflichtung, zuvor gelieferte oder während der Bestellung befindliche Produkte zu ändern. Es behält sich das Recht vor, die in seinen Prospekten oder Katalogen definierten Modelle ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Schließlich stellt NEOLIFE® Produktgarantie- und Haftungsbescheinigungen auf seiner Website www.neolife.fr zur Verfügung oder kann diese auf Anfrage per E-Mail senden.
Artikel 3 – Preis
Der Preis für NEOLIFE®-Produkte wird in der Preisliste festgelegt, die am Tag der Bestellung durch den Kunden gültig ist.
Die Preise gelten für den in der Preisliste angegebenen Zeitraum.
Die Preise sind in Euro ohne Steuern und ohne Transport angegeben, enthalten jedoch Verpackungen, ausgenommen Sonderverpackungen, die zusätzlich berechnet werden.
NEOLIFE® behält sich das Recht vor, Änderungen der geltenden Preise mit einer Frist von 4 Wochen vorzunehmen. NEOLIFE® behält sich das Recht vor, diese Frist im Falle höherer Gewalt, außergewöhnlicher Ereignisse oder plötzlicher Erhöhungen von Rohmaterialpreisen, zu verringern.
Artikel 4 – Bestellungen
NEOLIFE® ist berechtigt, Bestellungen zu stornieren und ist insbesondere von jeglicher Verpflichtung befreit, im Falle höherer Gewalt (gemäß Artikel 14 dieser AGB) oder Nichteinhaltung der Fristen seiner eigenen Lieferanten oder Hauptauftragnehmer die sie daran hindern wie vereinbart zu produzieren oder zu liefern.
Die Angebote von NEOLIFE® sind nur unter der Bedingung verbindlich, dass sie schriftlich bestätigt wurden: Bestellungen werden nur angenommen, wenn sie Gegenstand eines Bestellformulars von NEOLIFE® sind. Jede Bestellung des Kunden per Telefon, Fax oder auf andere Art und Weise muss Gegenstand einer schriftlichen Bestätigung sein, die durch die Unterschrift einer autorisierten Person und / oder den Stempel des Unternehmens auf dem NEOLIFE®Bestellschein oder Kostenvoranschlag.
NEOLIFE® geht davon aus, dass die Person, die die Bestellung aufgegeben und das Angebot oder das Bestellformular unterschrieben hat, eine Person ist, die innerhalb des Unternehmens dazu befugt ist.
In jedem Fall, geht NEOLIFE® davon aus, dass die Person die die Bestellung oder das Angebot unterzeichnet,vernünftigerweise darauf hindeutet, dass sie auch berechtigt ist den Kunden zu engagieren.
Das Bestellformular und das Angebot erwähnen insbesondere: die Identität und die Kontaktdaten des Kunden, die genaue Beschreibung der angeforderten Produkte, die Menge, etwaige Referenzen, den vereinbarten Preis, die Lieferadresse sowie die Lieferfrist.
Jede Meinungsverschiedenheit über die Bedingungen der Auftragsbestätigungen muss Gegenstand eines Schreibens sein, das innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Ausstellungsdatum des Bestellformulars bei NEOLIFE® eingehen muss.
NEOLIFE® kann die Annahme der Bestellung dennoch von der Anwendung besonderer Zahlungsbedingungen und / oder einer oder mehrerer Garantien (Einzahlungen, Erstgarantie usw.) abhängig machen, insbesondere wenn bereits zuvor Zwischenfälle und / oder Zahlungsverzug mit dem Kunden vorgekommen sind.
Artikel 5 – Änderung oder Stornierung der Bestellung
Bestellungen, die bei NEOLIFE® eingehen, sind fest und endgültig. Ein Widerruf oder eine Änderung der Bestellung ist grundsätzlich nicht zulässig.
Ein Antrag auf Stornierung oder Änderung einer Bestellung auf Initiative des Kunden muss schriftlich gestellt werden und kann ohne die Zustimmung von NEOLIFE® nicht wirksam werden.
In jedem Fall wird innerhalb von 8 Tagen vor dem Aufladen der Produkte keine Änderung der Bestellung akzeptiert. Darüber hinaus können dringende Bestellungen, für die NEOLIFE® außergewöhnliche Fristen gewährt, nicht geändert werden.
Jede Änderung auf Initiative des Kunden, die von NEOLIFE® akzeptiert wird, führt zu Verwaltungskosten in Höhe von 150 € ohne MwSt (hundert fünfzig euro ohne Mehrwertsteuer), die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Jede Stornierungsanfrage des Kunden, die von NEOLIFE® akzeptiert wird, führt zwangsläufig zu einer Entschädigung des Kunden für den Wert der Produkte, die bereits von NEOLIFE® hergestellt oder bei seinen eigenen Lieferanten für diese Bestellung bestellt wurden.
Artikel 6 – Lieferung
6.1. Frachtkosten
NEOLIFE®-Produkte können per Sattelzug geliefert und auf Kosten des Kunden entladen werden.
Bei Sonderwünschen werden dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt (Beispiel: Expressversand, Sonderkennzeichnung usw.).
6.2. Modalitäten
Die Lieferung kann durch direkte Lieferung des Produkts an den Käufer oder durch einfache Benachrichtigung über die Verfügbarkeit erfolgen. Im letzteren Fall wird der Kunde per E-Mail benachrichtigt und erklärt sich damit einverstanden, die Lieferung innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe der Verfügbarkeit anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist kann NEOLIFE® davon ausgehen, dass die Bestellung storniert und der Verkauf vom Kunden einseitig beendet wird.
Die Lieferung kann auch durch Lieferung an einen Versender oder Spediteur beim Kunden oder auf der Baustelle erfolgen. In diesem Fall wird der Kunde per E-Mail über den Liefertermin informiert und verpflichtet sich, die Lieferung an diesem Tag anzunehmen. Andernfalls trägt der Kunde die Kosten für die erneute Lieferung oder Rücksendung der Produkte.
6.3. Lieferfristen
Die Lieferungen erfolgen je nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge des Bestelleingangs.
NEOLIFE® ist berechtigt, vollständige oder Teillieferungen vorzunehmen.
Die Lieferzeiten werden so genau wie möglich angegeben, hängen jedoch von der Verfügbarkeit der Lieferung und des Transports von NEOLIFE® ab.
Verzögerungen bei der Lieferung dürfen nicht zu Schadensersatzansprüchen, Zurückhaltung oder Stornierung laufender Bestellungen führen, insbesondere wenn diese Verzögerungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 14 dieser AGB zurückzuführen sind.
NEOLIFE® wird den Kunden rechtzeitig über Fälle und Ereignisse informieren, die eine Lieferung zum festgelegten Termin unmöglich machen.
In jedem Fall kann eine pünktliche Lieferung nur erfolgen, wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen gegenüber NEOLIFE® unabhängig von der Ursache auf dem neuesten Stand ist.
Der Kunde verpflichtet sich, die mit NEOLIFE® vereinbarten Besprechungszeiten einzuhalten.
Wenn der Kunde die Lieferung verschieben möchte, wird diese Möglichkeit dem Kunden ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von NEOLIFE® grundsätzlich nicht gewährt.
Der Kunde muss daher eine vorherige schriftliche Anfrage (E-Mail, Fax usw.) an NEOLIFE® stellen, um einen neuen Termin für die Lieferung der Produkte zu vereinbaren.
Wenn keine Antwort von NEOLIFE® vorliegt, gilt der vom Kunden vorgeschlagene neue Liefertermin als abgelehnt und der ursprünglich festgelegte Liefertermin gilt.
Wenn NEOLIFE® den vom Kunden vorgeschlagenen neuen Liefertermin (nach dem ursprünglich festgelegten Datum) akzeptiert, werdendem Kunden die Lagerkosten in Rechnung gestellt (50 Euro ohne MwSt pro Palette und pro Woche Verspätung).
Im Falle einer Verzögerung beim Entladen der Produkte aufgrund des Kunden kann NEOLIFE® dem Kunden eine Pauschalstrafe von 50 Euro pro Stunde ab über einer Stunde Verspätung in Rechnung stellen.
Wenn keine vom Kunden autorisierte Person die Produkte an dem zwischen dem Kunden und NEOLIFE® vereinbarten Datum akzeptiert, trägt der Kunde:
- Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Transport des Produkts;
- den Schadensersatz in Höhe des Schadens, den NEOLIFE® erleidet.
6.4. Risiken
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das NEOLIFE® Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.5. Überprüfung von Produkten und Mängel
Im Falle von Schäden, Verzögerungen oder fehlenden Gegenständen ist es Sache des Kunden, die Mängel und Vorbehalte beim Spediteur auf dem von ihm zu unterzeichnenden Beleg zu vermerken, den Spediteur gegenzeichnen zu lassen, zu datieren und per Einschreiben, innerhalb einer Frist von drei (3) Tagen ohne gesetzliche Feiertage gemäß Artikel L. 133-3 des Handelsgesetzbuchs, zu bestätigen .
6.6 Beschwerden
Der Käufer muss der Verkäuferin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Verkäuferin unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien zu begründen, indem in der Beschwerde die Art des Produkts, die Art des Mangels, die betreffende Menge angegeben und eine Kopie des Lieferscheins zu den Produkten gesendet wird.
Der Kunde muss NEOLIFE® jede Möglichkeit geben, diese Mängel festzustellen und zu beheben.
Der Kunde wird zu diesem Zweck nicht selbst eingreifen oder Dritte einbeziehen.
Bei verpackten Produkten sind die Gewichte und Maße zu Beginn ein Beweis für die gelieferten Mengen.
6.7 Rücksendung von Produkten
NEOLIFE® akzeptiert keine Rücksendung von Produkten ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung.
Sollten sich die gelieferten Produkte Mangelhaft erweisen, kann NEOLIFE® Folgendes anbieten:
- Die Gewährung einer Gutschrift
- Produktersatz
Produkte, die ohne Zustimmung zurückgesendet werden, werden dem Kunden zur Verfügung gestellt und führen nicht zu einer Gutschrift oder einem Ersatz der Produkte.
NEOLIFE® akzeptiert keine Schadensersatzansprüche.
Im Falle einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung sind die Kosten und Risiken der Rücksendung vom Kunden zu tragen.
Nach einem Zeitraum von 30 Tagen nach Auslieferung der Produkte beim Kunden wird keine Rücksendung mehr akzeptiert.
Keine Vertragsstrafe, insbesondere für abweichende oder Teillieferung, kann in Rechnung gestellt oder von einer Zahlung für Produkte abgezogen werden.
Jeder vom Kunden vorgenommene automatische Abzug gilt als verspätete Zahlung.
Artikel 7 – Garantie – Ausschluss
NEOLIFE® ist an die Garantie gegen versteckte Mängel gemäß Artikel 1641 und den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden. Mängel und Verschlechterungen, die durch die in den Grenzwerten und Ausschlüssen der NEOLIFE®-Produktgarantie festgelegten Bedingungen verursacht werden, sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen. NEOLIFE® hält Produktgarantie- und Haftpflichtzertifikate auf seiner Website www.neolife.fr verfügbar oder kann diese auf Anfrage per E-Mail senden. Ebenso sind offensichtliche Mängel ausgeschlossen, die der Käufer unter den Bedingungen von Artikel 6.6 ausnutzen muss.
Artikel 8 – Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind 30 Tage netto ab Rechnungsdatum per Überweisung zu zahlen.
Bei Nichtzahlung eines Fälligkeitstermins aus irgendeinem Grund haftet der Kunde:
- Strafen für verspätete Zahlungen in Höhe des Dreifachen des pro Tag der Verspätung geltenden gesetzlichen Zinssatzes;
- die Zahlung einer Pauschalentschädigung von vierzig (40) Euro für die Rückforderungskosten;
- Barzahlung für Nachbestellungen.
Der Kunde darf keine automatische Entschädigung oder Abzug von Beträgen (einschließlich Rechnungen) vornehmen.
Jede Entschädigung oder jeder Abzug, die ohne vorherige schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von NEOLIFE® vorgenommen wird, gilt als verspätete Zahlung und kann zu den in diesem Artikel 8 vorgesehenen Entschädigungen führen.
Artikel 9 – Rechnungsstellung
Jede Lieferung kann nur einer Rechnung entsprechen. Das Datum der Verfügbarkeit der Produkte oder ihres Versands ist sowohl das Ausstellungsdatum der Rechnung als auch der Ausgangspunkt der Zahlung bei Zahlungsziel.
Artikel 10 – Zahlung – Garantie oder Zahlungspflicht
Jeder Zahlungsverzug des Kunden und / oder im Falle einer „Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit“ kann zur Forderung von Garantien oder Vorauszahlungen führen.
Artikel 11 – Eigentumsvorbehaltsklausel
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass NEOLIFE® das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung behält.
Sobald die Produkte zur Verfügung gestellt werden, wird der Käufer jedoch verantwortlich. Die Übertragung des Besitzes impliziert die Übertragung von Risiken (insbesondere das Risiko des Verlusts oder der Verschlechterung der Produkte).
Der Kunde verpflichtet sich daher, einen Versicherungsvertrag über die Risiken des Verlusts, der Zerstörung oder des Diebstahls von Produkten abzuschließen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Beschlagnahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugunsten eines Dritten zu widersprechen und NEOLIFE® unverzüglich zu informieren. Dem Kunden ist es auch untersagt, das Eigentum an den Produkten als Garantie zu verpfänden oder abzutreten.
Artikel 12 – Geistiges Eigentum und Know-how von Dokumenten und Produkten
Alle Rechte an geistigem Eigentum sowie das in den übermittelten Dokumenten enthaltene Know-how der gelieferten Produkte bleiben das ausschließliche Eigentum von NEOLIFE®.
Die Produkte werden unter regelmäßig eingetragenen Marken vermarktet und dem Kunden wird kein Recht zur Nutzung oder Reproduktion der Marken eingeräumt. Letzterer verpflichtet sich, die Marken weder zu ändern noch zu nutzen.
Jede Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum oder Know-how muss Gegenstand eines Vertrags zwischen NEOLIFE® und dem Kunden sein.
NEOLIFE® behält sich das Recht vor, sein Know-how und die Ergebnisse seiner eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu nutzen.
Artikel 13 – Vertraulichkeit
Während der Dauer ihrer Geschäftsbeziehung können die Vertragsparteien kommerzielle, technische, finanzielle oder strategische Informationen austauschen, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen. Die Vertragsparteien verpflichten sich jeweils, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Artikel 14 – Höhere Gewalt
NEOLIFE® wird von allen seinen Verpflichtungen für Ereignisse der höheren Gewalt befreit, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und die Herstellung und / oder Lieferung der Produkte verhindern oder verzögern.
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Streiks, Brände, Überschwemmungen, schwere Ausrüstungs- oder Werkzeugunfälle, die sich auf die Herstellung / Lieferung der Produkte auswirken, Transportunterbrechungen oder sonstige Änderungen außerhalb und innerhalb des Unternehmens welche zur Verhinderung der normalen und geplanten Ausführung seiner Verkäufe führen.
Artikel 15 – Gerichtsstand – Streit
Alle von diesen AGB abgedeckten Transaktionen unterliegen dem französischem Recht. Bei der Übersetzung dieser AGB in eine Fremdsprache hat nur der in Französisch verfasste Text einen authentischen Wert.
Die Vertragsparteien werden versuchen, ihren Streit gütlich beizulegen.
Im Falle des Scheiterns einer gütlichen Lösung sind die Gerichte von Lyon (Frankreich), in deren Zuständigkeitsbereich sich der Hauptsitz von NEOLIFE® befindet, allein zuständig für Streitigkeiten jeglicher Art im Zusammenhang mit Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, auch in Garantiefällen oder Klagen durch mehrere Parteien, es sei denn, das NEOLIFE®-Unternehmen zieht es vor, eine andere zuständige Gerichtsbarkeit zu wählen, insbesondere die des Hauptsitzes des Kunden oder den Standort der Produkte.